FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.02.2013
6 K 1914/10
Normen:
UStG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 8
DStRE 2014, 679
ZEV 2013, 696
ZEV 2013, 9

Einmalige Testamentsvollstrecker-Tätigkeit unternehmerisch

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2013 - Aktenzeichen 6 K 1914/10

DRsp Nr. 2013/6577

Einmalige Testamentsvollstrecker-Tätigkeit unternehmerisch

Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker erfolgt auch dann im Rahmen eines Unternehmens, wenn sie einmalig erfolgte aufgrund freundschaftlicher Verbundenheit mit dem Erblasser und die eigentliche Tätigkeit nach ca. vier Monaten abgewickelt war. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Gegenstand des Nachlasses auch ein Unternehmen war, das an den Sohn des Erblassers zu übertragen und bis dahin vom Testamentsvollstrecker zu führen war.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einnahmen des Klägers aus einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker im Rahmen seines Unternehmens erfolgten und steuerbar sind.

Der Kläger ist selbstständiger Ingenieur für Umweltschutz und Energie. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 16 – 18 UStG.