Streitig ist, ob die Einnahmen des Klägers aus einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker im Rahmen seines Unternehmens erfolgten und steuerbar sind.
Der Kläger ist selbstständiger Ingenieur für Umweltschutz und Energie. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 16 – 18 UStG.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|