FG Nürnberg - Urteil vom 22.05.2007
II 94/05
Normen:
AO § 174 Abs. 3, 4 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 ;

Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts

FG Nürnberg, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen II 94/05

DRsp Nr. 2007/15048

Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts

1. Auch eine nur einmalige Testamentsvollstreckung, die eine Vielzahl von Tätigkeiten mit sich bringt, ist eine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit. 2. Um einen möglichen Missbrauch der absichtlichen Herbeiführung einer Änderungsmöglichkeit zu verhindern und um Rechtssicherheit zu gewährleisten, bestimmen §§ 174 Abs. 4 Sätze 3 und 4 AO, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist unbeachtlich ist, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides gezogen werden.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 3, 4 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht den Umsatzsteuerbescheid für 1994 gemäß § 174 Abs. 4 AO ändern konnte.