Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob sog. "Kulturkostenzuschüsse", welche die Klägerin von der Stadt A erhielt, steuerbare Entgelte oder nicht der Umsatzsteuer unterliegende echte Zuschüsse darstellen.
- - - - - - - a) b) aa) bb) - - - - - - - - - - - - - 1.- 4. 5. 6.|
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