Der Kläger war zusammen mit den Herren S. und F. Gesellschafter der V'er Bauunternehmung I & Partner GdbR, die ihren Gewerbebetrieb zum 31. März 1997 abmeldete (Bl. 4, 7 AdressA). Mit Schreiben vom 20. August 1997 informierte des Finanzamt V den Beklagten unter Beifügung einer Rechnung vom 12. Juni 1997 im Wege einer Kontrollmitteilung darüber, dass der Kläger nach dem Ausscheiden seiner beiden Mitgesellschafter aus der Gesellschaft unter Benutzung deren Rechnungsformulare anscheinend weiter Rechnungen erteile (Bl. 5 f. AdressA).
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