FG Köln - Urteil vom 30.04.2013
2 K 727/09
Normen:
UStG § 16; UStG § 18 Abs 1 bis 4; UStG § 18 Abs 9 Sätze 1, 3 und 4; UStDV §§ 59 ff; UStDV § 61; Achte EG-Richtlinie (79/1072/EWG) Anhang A; FVG § 5 Abs 1; UStG § 15;
Fundstellen:
BB 2013, 1493

Eintragung in Abschnitt 2 des Antragsvordrucks

FG Köln, Urteil vom 30.04.2013 - Aktenzeichen 2 K 727/09

DRsp Nr. 2013/16101

Eintragung in Abschnitt 2 des Antragsvordrucks

1) Ein Vergütungsantrag enthält nicht alle für einen ordnungsgemäßen Antrag erforderlichen Erklärungen und ist daher unwirksam, wenn keine Eintragung in Abschnitt 2 des Antragsvordrucks zur Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweiges erfolgt ist. 2) Eine unzutreffende Eintragung in Abschnitt 9 Buchst. a des Vergütungsantrages führt nicht zu dessen Unwirksamkeit. Eine solche ist nur dann gegeben, wenn es an einer geforderten Erklärung gänzlich fehlt.

Normenkette:

UStG § 16; UStG § 18 Abs 1 bis 4; UStG § 18 Abs 9 Sätze 1, 3 und 4; UStDV §§ 59 ff; UStDV § 61; Achte EG-Richtlinie (79/1072/EWG) Anhang A; FVG § 5 Abs 1; UStG § 15;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin im Hinblick auf die von ihr begehrte Erhöhung der Vorsteuervergütung eine Originalrechnung vorgelegt hat und wie es sich auswirkt, dass Abschnitt 2 des Antragsvordrucks nicht ausgefüllt wurde.