FG Brandenburg - Urteil vom 24.09.2003
1 K 463/01
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 433 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 353
EFG 2005, 1079

Eintritt des Leasinggebers in den vom Leasingnehmer abgeschlossenen Kaufvertrag; Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 1995

FG Brandenburg, Urteil vom 24.09.2003 - Aktenzeichen 1 K 463/01

DRsp Nr. 2005/5102

Eintritt des Leasinggebers in den vom Leasingnehmer abgeschlossenen Kaufvertrag; Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 1995

1. Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist regelmäßig der zivilrechtlich zur Leistung Verpflichtete, der die Leistung auch tatsächlich erbracht hat. 2. Ein Dritter (Leasinggeber) kann nicht durch einseitige Erklärung gegenüber dem Käufer (Leasingnehmer) an dessen Stelle in den Kaufvertrag über den Leasinggegenstand eintreten. Hierfür bedüfte es vielmehr einer Vertragsübernahme im Rahmen einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Veräußerer, dem (bisherigen) Käufer und dem Eintretenden. 3. Der Erwerb des Leasinggegenstandes durch den Leasingnehmer und die anschließende Weiterveräußerung an den Leasinggeber sind zwei auch umsatzsteuerlich selbstständig zu würdigende Vorgänge.

Normenkette:

UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 433 ;

Tatbestand: