FG Hessen - Beschluss vom 02.03.2007
6 V 3503/06
Normen:
UStG § 3 Nr. 9 § 4 Nr. 20b § 25 Abs. 1 ;

Eintrittskarte; Weiterverkauf; Geschlossene Vorstellung; Theater; Oper; Reiseveranstalter - Kein steuerfreier Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Veranstaltungen (Paketreisen)

FG Hessen, Beschluss vom 02.03.2007 - Aktenzeichen 6 V 3503/06

DRsp Nr. 2007/11011

Eintrittskarte; Weiterverkauf; Geschlossene Vorstellung; Theater; Oper; Reiseveranstalter - Kein steuerfreier Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Veranstaltungen (Paketreisen)

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Vorstellungen einer Oper an andere Reiseveranstalter nicht von der Umsatzsteuer befreit

Normenkette:

UStG § 3 Nr. 9 § 4 Nr. 20b § 25 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der - von der Antragstellerin an andere Unternehmer erfolgte - Weiterverkauf von Eintrittskarten für "geschlossene Vorstellungen" einer Oper nach § 4 Nr. 20b) UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Antragstellerin ist eine juristische Person in der Rechtsform einer GmbH. Gegenstand ihres Unternehmens ("Paketreisenveranstalter") ist u.a. die Buchung und Reservierung von Reisen und aller damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. In den Streitjahren vereinbarte sie mit einer Oper, dass diese ihr bestimmte - im Spielplan als solche gekennzeichnete - Vorstellungen als geschlossene Veranstaltung zu einem Festpreis überlässt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die bei den Akten befindliche Kopie eines Vertrages vom 04.12.2003 verwiesen (Bl. 6 - 8 Sonderband Rechtsbehelfe).