Streitig ist die Frage, ob Einnahmen aus der Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch einen Golfclub steuerfrei sind.
Der Kläger ist ein Golfclub in der Rechtsform des eingetragenen Vereins. Auf dem Golfplatz dürfen nur diejenigen Personen spielen, die auf dem Platz selbst die Platzreife erworben haben bzw. die über einen Ausweis des Deutschen Golf Verbands verfügen.
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