FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 18.05.2017 2 K 220/13
Normen:
UStG § 4 Nr. 20 S. 4 Buchst. a; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a;
Fundstellen:
EFG 2017, 1127
Eisskulpturenausstellung als Museum i.S.d. UStG
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.05.2017 - Aktenzeichen 2 K 220/13
DRsp Nr. 2017/15119
Eisskulpturenausstellung als Museum i.S.d. UStG
1. Die Definition des Museums in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG gilt auch für den in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG.2. Museen sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen. Eine Kunstsammlung ist die Gesamtheit von unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammengetragenen Kunstgegenständen. Dabei ist Sammeln ein systematisches Suchen, Beschaffen, Erhalten und Aufbewahren von Dingen einer bestimmten Kategorie oder Art.3. Der Umstand, dass eine Ausstellung nicht unter den Begriff des Museums fällt und damit nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterworfen wird, ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.
Normenkette:
UStG § 4 Nr. 20 S. 4 Buchst. a; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a;
[Tatbestand]
Die Beteiligten streiten über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes -UStG- für Eintrittsgelder in den Monaten Januar, Februar und Dezember 2010.
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