Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2007 vom 17.03.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.04.2008 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer Entscheidung in dem Verfahren 7 K 7113/08 oder dessen sonstiger Erledigung in Höhe von 213.211,10 EUR ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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