FG Münster - Gerichtsbescheid vom 06.04.2021
5 K 3866/18 U
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1129

Energielieferungen als unstelbstständige Nebenleistungen zu umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 06.04.2021 - Aktenzeichen 5 K 3866/18 U

DRsp Nr. 2021/9405

Energielieferungen als unstelbstständige Nebenleistungen zu umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen

Tenor

Der Bescheid für 2016 über Umsatzsteuer vom 08.02.2019 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer auf -5.214,16 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist für das Streitjahr 2016, ob Energielieferungen unselbstständige Nebenleistungen zu umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen darstellen mit der Folge, dass ein Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungs- und Warmwasseranlage ausscheidet.