FG Niedersachsen - Urteil vom 15.05.2008
5 K 923/03
Normen:
UStG 1997 § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a;
Fundstellen:
DStRE 2010, 39
IStR 2010, 35

Eng mit künstlerischen Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a UStG 1997 zusammenhängende Leistungen; Tourmanagement

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.05.2008 - Aktenzeichen 5 K 923/03

DRsp Nr. 2009/22913

Eng mit künstlerischen Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a UStG 1997 zusammenhängende Leistungen; Tourmanagement

1. Mit den Katalogtätigkeiten zusammenhängende Dienstleistungen i. S. des Art. 9 Abs. 2 Buchst. c 1.-6. EG-Richtlinie sind solche, die für die Ausübung der Katalogtätigkeit unerlässlich sind. 2. Unerlässlich in diesem Sinne ist eine sonstige Leistung, ohne die die Katalogleistung nicht erbracht werden kann. Darunter fallen nur solche Leistungen, die sich unmittelbar und direkt auf die Katalogleistung beziehen. 3. Leistungen, die mit der Katalogleistung nur in einem mittelbaren Zusammenhang stehen und das Tourmanagement und die Organisation der Tour betreffen, fallen darunter nicht.

Normenkette:

UStG 1997 § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die Klägerin im Inland steuerbare Umsätze erzielt hat.

Die Klägerin verkaufte im Streitjahr 1997 Fanartikel von Musikgruppen, sowie Bild- und Tonträger. Darüber hinaus erzielte sie Erlöse aus der Betreuung von Musikgruppen bei deren Konzerten und Tourneen. Ihre Auftraggeber sind Musikgruppen oder deren Agenturen aus dem In- und Ausland, insbesondere auch aus den USA. Die Aufträge selbst werden sowohl im Inland als auch im Ausland ausgeführt.

Die Klägerin erbrachte folgende Leistungen:

- Verwaltung von Gagen,