I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Organträgerin der X AG, die seit 1. September 1999 unter Y GmbH firmiert.
Die X AG veräußerte mit notariellem Kaufvertrag vom 22. Dezember 1981 das bebaute Grundstück in H zum Kaufpreis von 17 Mio. DM. Erwerberin war die D KG, an der die X AG zu 95 % beteiligt war.
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