BFH - Urteil vom 03.09.2008
XI R 54/07
Normen:
UStG § 4 Nr. 9 lit. a ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7, Abs. 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1 Art. 13 Teil B lit. g Art. 33 Abs. 1 ; FGO § 74 ;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 11.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 284/04

Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein steuerfreier Umsatz; grunderwerbsteuerliche Zusammenfassung von Leistungen nicht bindend für die Umsatzsteuer; Verzicht auf das Ankaufsrecht kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang; Doppelbelastung mit GrESt und USt; Einräumung eines Ankaufsrechts

BFH, Urteil vom 03.09.2008 - Aktenzeichen XI R 54/07

DRsp Nr. 2008/23614

Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein steuerfreier Umsatz; grunderwerbsteuerliche Zusammenfassung von Leistungen nicht bindend für die Umsatzsteuer; Verzicht auf das Ankaufsrecht kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang; Doppelbelastung mit GrESt und USt; Einräumung eines Ankaufsrechts

»Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.«

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9 lit. a ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7, Abs. 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1 Art. 13 Teil B lit. g Art. 33 Abs. 1 ; FGO § 74 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Organträgerin der X AG, die seit 1. September 1999 unter Y GmbH firmiert.

Die X AG veräußerte mit notariellem Kaufvertrag vom 22. Dezember 1981 das bebaute Grundstück in H zum Kaufpreis von 17 Mio. DM. Erwerberin war die D KG, an der die X AG zu 95 % beteiligt war.