Entnahme eines Pkw

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Entnahme eines Pkw

Unternehmer U erwirbt am 01.11.2024 einen gebrauchten Pkw von einem Privatmann für 11.000 Euro und ordnet diesen als Firmenfahrzeug seinem Unternehmensvermögen zu. Aus der Anschaffung kann U keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da er nicht von einem anderen Unternehmer erworben hat. Am 23.05.2025 lässt U in Erwartung eines heißen Sommers nachträglich eine Klimaanlage für 2.600 Euro einbauen. Des Weiteren muss am 13.07.2025 die Windschutzscheibe für 850 Euro ausgetauscht werden. U entnimmt den bisher unternehmerisch genutzten Pkw am 28.02.2026 seinem Unternehmensvermögen und ordnet ihn seinem Privatvermögen zu. Der Pkw hat zum Zeitpunkt der Entnahme einen Marktwert i.H.v. 8.300 Euro, die nachträglich eingebaute Klimaanlage ist i.H.v. 1.400 Euro darin enthalten. Die ausgetauschte Windschutzscheibe hat noch einen Wert i.H.v. 250 Euro (laut DAT-Liste).