FG Hessen - Urteil vom 10.06.2010
6 K 3678/06
Normen:
UStG § 15a; UStG § 4 Nr. 28; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. f;

Entsprechende Anwendung des § 4 Nr. 28 UStG, wenn sich die Steuerfreiheit der Verwendung des Wirtschaftsgutes aus einer Berufung auf die ummittelbare Anwendung der 6. EG-Richtlinie ergibt; Vorsteuerberichtigung; Veräußerung; Geldspielautomat; EG-Richtlinie; Steuerfreiheit; Analogie

FG Hessen, Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 6 K 3678/06

DRsp Nr. 2010/15547

Entsprechende Anwendung des § 4 Nr. 28 UStG, wenn sich die Steuerfreiheit der Verwendung des Wirtschaftsgutes aus einer Berufung auf die ummittelbare Anwendung der 6. EG-Richtlinie ergibt; Vorsteuerberichtigung; Veräußerung; Geldspielautomat; EG-Richtlinie; Steuerfreiheit; Analogie

1. Die Vorschrift des § 4 Nr. 28 UStG ist bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern auch anwendbar, wenn die mit diesen Wirtschaftsgütern erzielten laufenden Umsätze nicht nach § 4 Nr. 8 bis 27 UStG, sondern lediglich aus Anlass der Berufung auf die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 13 Teil B lit. f der 6. EG-Richtlinie steuerfrei sind. 2. Zur Ausfüllung von Gesetzeslücken sind die Gerichte gleichermaßen auch zuungunsten des Steuerpflichtigen befugt und verpflichtet, solange über den möglichen Wortsinn des Gesetzes hinaus keine Steuertatbestände ausgeweitet und keine neuen Steuertatbestände geschaffen werden. 3. Der Gesetzgeber hat in § 4 Nr. 28 UStG eine planwidrige Regelungslücke hinterlassen, in dem er dort den Fall einer Steuerbefreiung, die sich allein aus der Berufung des Steuerpflichtigen auf die unmittelbare Anwendbarkeit der 6. EG-Richtlinie ergibt, nicht geregelt hat.

Normenkette:

UStG § 15a; UStG § 4 Nr. 28; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. f;

Tatbestand: