FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.04.2002
5 K 1538/01
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 14 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2 ;

Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1991 und 1992

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.04.2002 - Aktenzeichen 5 K 1538/01

DRsp Nr. 2003/10440

Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1991 und 1992

1. Das Bestehen eines Rechts auf Vorsteuerabzug hängt allein davon ab, dass zum Zeitpunkt des Leistungsempfangs die Eigenschaft als Unternehmer besteht und dieser als solcher handelt, sog. Sofortabzug. 2. Das Vorliegen einer Rechnung bewirkt nicht das Entstehen eines Vorsteueranspruchs, sondern ermöglicht lediglich die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 14 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt den Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1991 und 1992 aus sachlichen Billigkeitsgründen.