BayObLG - Beschluss vom 24.11.1987
BReg 1 Z 52/87
Normen:
BGB § 1666 ;
Fundstellen:
FamRZ 1988, 748
NJW-RR 1988 1223
NJW-RR 1988, 1223
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 85/87
AG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen X 23/87

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Vernachlässigung und Gesundheitsgefährdung eines Kindes

BayObLG, Beschluss vom 24.11.1987 - Aktenzeichen BReg 1 Z 52/87

DRsp Nr. 1994/7319

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Vernachlässigung und Gesundheitsgefährdung eines Kindes

1. Zu einer Gesundheitsgefährdung - und damit auch zu einer Vernachlässigung des Kindes - kommt es, wenn die alkoholkranken Eltern ihr Kind nicht genügend mit Essen und Trinken versorgen, so daß das Kind an Unterernährung und innerlicher Austrocknung leidet.2. Vernachlässigen die Eltern infolge ihrer Alkoholabhängigkeit ihr Kleinkind, so daß dieses unterernährt und deshalb gesundheitlich gefährdet ist, so kann den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht - unter Umständen auch nur vorläufig - entzogen werden.

Normenkette:

BGB § 1666 ;

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Eheleute. Aus der Ehe sind sechs Kinder hervorgegangen. Eines von ihnen ist verstorben. Die 20jährige Tochter ist berufstätig und lebt allein. Drei Söhne im Alter von 18, 13 und 6 Jahren wohnen bei den Eltern in deren Haus. Die Mutter gebar das Kind M -L im 43.Lebensjahr. Am 25.7.1985 hatte das Amtsgericht Bayreuth für die Mutter Gebrechlichkeitspflegschaft wegen Alkoholismus angeordnet. Zum selben Zeitpunkt befand sich der Vater insgesamt drei Monate lang im Nervenkrankenhaus Bayreuth, nachdem er im volltrunkenen Zustand gegen zwei seiner Kinder tätlich vorgegangen war. Er ist seitdem wieder voll berufstätig.