FG Münster - Urteil vom 12.01.2017
5 K 23/15 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2018, 604
EFG 2017, 703

Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern einer GbR; Behandlung von Personalkosten als durchlaufende Posten

FG Münster, Urteil vom 12.01.2017 - Aktenzeichen 5 K 23/15 U

DRsp Nr. 2017/3550

Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern einer GbR; Behandlung von Personalkosten als durchlaufende Posten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin steuerbare Leistungen gegen Entgelt gegenüber ihren Gesellschaftern erbracht hat und, bejahendenfalls, ob die Leistungen der Klägerin von der Umsatzsteuer befreit sind und ob Personalkosten als durchlaufende Posten zu behandeln sind.