Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger ist selbständiger Autor. Am 29.9.1998 schlossen der Kläger und Herr A einen Filmmanuskriptvertrag mit der N GmbH & Co. KG (N) betreffend ein Drehbuch für die Filmkomödie "...." (Produktion 1). Der Vertrag sah die Zahlung einer Pauschalvergütung von ... DM zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7% vor. Im Gegenzug räumten die Autoren der N die umfassenden und exklusiven Bearbeitungs-, Verfilmungs- und Auswertungsrechte an dem Drehbuch ein. Die N übertrug die vorgenannten Rechte auf den Sender S. Dieser beauftragte anschließend die N mit der Verfilmung des Drehbuchs. S strahlte den Film "......" in den Folgejahren mehrfach aus.
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