Erfordernis der Feststellung der Täuschungsabsicht im Einzelfall
FG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2020 - Aktenzeichen 4 V 28/20
DRsp Nr. 2022/7018
Erfordernis der Feststellung der Täuschungsabsicht im Einzelfall
1. Die Täuschungsabsicht wird nicht durch den objektiven Pflichtverstoß indiziert, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden.2. Die Zurechnungskriterien, die der EuGH in der Rs. Ultra-Brag zu Art. 212a ZK und Art. 202 Abs. 3 Anstrich 1 ZK aufgestellt hat (Urteil vom 25. Januar 2017, C-679/15, Rn. 39), gelten auch für Art. 86 Abs. 6 UZK.3. Eine Täuschung i.S.v. Art. 86 Abs. 6 UZK kann auch durch Unterlassen erfolgen.4. Für die Aussetzung der Vollziehung von Verzugszinsen gemäß Art. 114 UZK muss keine Sicherheit geleistet werden.5. Das Absehen von der Sicherheitsleistung für die Einfuhrumsatzsteuer gem. § 21 Abs. 3UStG gilt auch für die Aussetzung der Vollziehung.6. Die Einfuhrumsatzsteuer auf ein Flugzeug, das ohne Passagiere und ohne Befreiung vom Zollflugplatzzwang aus einem Drittland kommend auf einen deutschen Flugplatz landet, der kein Zollflugplatz ist, entsteht erst, wenn es mit einem Passagier, der das Flugzeug gechartert bzw. gemietet hat, wieder in Richtung Kopenhagen abhebt (Weiterführung von FG München, Urteile vom 9. April 2019, 14 K 2649/16 und 14 K 408/17).7. Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 8 Abs. 2 Nr. 1UStG ist auf das vorschriftswidrige Verbringen gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a Var. 1 UZK analog nicht anwendbar.
Normenkette:
VO (EU) 952/2013 (UZK) Art. 86 Abs. 6;
[Gründe]
I.
1. 2.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.