I.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Fleischerei. Sie reichte am 10. Januar 2006 eine Umsatzsteuervoranmeldung für November 2005 ein. In dieser waren Vorsteuern in Höhe von 4 636,46 EUR aus einer Rechnung der Firma X vom 30. November 2005 über netto 28 977,90 EUR enthalten. Die Rechnung betrifft die Lieferung einer Kochstrecke inklusive Montage.
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