Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 17. November 2008
a)in den Fällen II.C. 15 bis 29 der Urteilsgründe aufgehoben;
b)im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass
aa)
der Angeklagte G. C. der Steuerhinterziehung in 14 Fällen, der vorsätzlichen Verletzung der Buchführungspflicht in 14 Fällen und der vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides Statt sowie
bb)
die Angeklagte I. C. der Steuerhinterziehung in 14 Fällen
schuldig sind;
c)mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
aa)
in den Fällen II.C. 1 bis 8, 11 bis 14 und 30 bis 33 im Ausspruch über die Einzelstrafe,
bb)
im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe.
2.Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
3.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|