FG Hessen - Urteil vom 16.10.2012
6 K 721/10
Normen:
AO § 37 Abs. 2 Satz 1; InsO § 131 Nr. 1; InsO § 133 Nr. 1; InsO § 134 Nr. 1; InsO § 143 Nr. 1 Satz 1; InsO § 145 Abs. 2 Nr. 1;

Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines Organträgers durch Zahlungen an den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft

FG Hessen, Urteil vom 16.10.2012 - Aktenzeichen 6 K 721/10

DRsp Nr. 2013/7789

Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines Organträgers durch Zahlungen an den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft

Die Zahlung der Organgesellschaft auf die werthaltige Umsatzsteuerschuld der Organträgerin ist als Tilgung einer fremden Verbindlichkeit anzusehen. Obwohl nach der Rechtsprechung des BGH der Haftungsanspruch nach § 73 AO trotz Subsidiarität zugleich mit dem Steueranspruch gegen den Organträger entsteht, ist nicht davon auszugehen, dass die Zahlung der Organgesellschaft und späteren Insolvenzschuldnerin auf eine eigene Verbindlichkeit erfolgt und das FA demnach als Insolvenzgläubiger anzusehen ist, dessen gesicherter oder befriedigter Vermögensanspruch insolvenzrechtlich angefochten werden könnte. Die Auszahlung einer Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt aufgrund einer Insolvenzanfechtung und eines irrtümlich angenommenen Anfechtungsgrundes an den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft führt nicht zur Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs der Organträgerin.