BGH - Urteil vom 14.01.2000
V ZR 416/97
Normen:
BGB §§ 157, 433 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2000, 690
DB 2000, 1555
DStR 2000, 834
MDR 2000, 634
NJW-RR 2000, 1652
WM 2000, 915
ZNotP 2000, 236
Vorinstanzen:
KG,
LG Berlin,

Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 14.01.2000 - Aktenzeichen V ZR 416/97

DRsp Nr. 2000/2399

Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der Umsatzsteuer

»Sind die Parteien irrtümlicherweise übereinstimmend davon ausgegangen, daß der Kaufvertrag über Bergwerkseigentum nicht der Umsatzsteuer unterliegt, kann die Frage, wer die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer zu tragen hat, einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich sein.«

Normenkette:

BGB §§ 157, 433 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Mit notariellem Vertrag vom 4. Oktober 1991 kaufte die damals noch in Gründung befindliche Klägerin von der Treuhandanstalt, die nunmehr unter dem Namen der Beklagten handelt, das Bergwerkseigentum zweier Bergfelder für den Bodenschatz "Kiese und Kiessande" zum Preis von 2.500.000 DM. Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen wurde der Kaufpreis bezahlt; Übergabe, Nutzung und Lastentragung sind erfolgt.