FG München vom 05.03.1998
14 K 919/97
Fundstellen:
EFG 1998, 1107

Erlaß bei unberechtigtem Steuerausweis nach § 14 Abs. 3 UStG

FG München, vom 05.03.1998 - Aktenzeichen 14 K 919/97

DRsp Nr. 2001/2981

Erlaß bei unberechtigtem Steuerausweis nach § 14 Abs. 3 UStG

Ein Teilerlaß der nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeten Umsatzsteuer kann in Betracht kommen, wenn der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises entstandene Schaden des Fiskus beseitigt wurde. Es muß jedoch bei einer deutlich fühlbaren Belastung des Rechnungsausstellers verbleiben, die auch von seinem Umfeld als generalpräventiv wirkende Warnung empfunden wird und den dem Rechnungsaussteller zugeflossenen Vorteil zuzüglich eines dem Staat durch den korrespondierenden unberechtigten Vorsteuerabzug eventuell entstandenen Zinsnachteil erheblich übersteigt.

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob die von der Klägerin für 1991 geschuldete Umsatzsteuer, soweit sie auf § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1991 (UStG) beruht, aus Billigkeitsgründen zu erlassen ist.