BFH vom 04.05.1995
V R 83/93

Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

BFH, vom 04.05.1995 - Aktenzeichen V R 83/93

DRsp Nr. 1997/8386

Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

Die nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil der Unternehmer, der die im Abrechnungspapier ausgewiesene Leistung anstelle des Ausstellers erbracht hat, die Umsatzsteuer anmeldet und abführt.

Für die Praxis: