FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.06.2016
7 K 7247/13
Normen:
AO § 37 Abs. 2; UStG § 17;
Fundstellen:
DStR 2017, 10
DStRE 2017, 558

Erlass einer Vorsteuerrückforderung wegen der Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.06.2016 - Aktenzeichen 7 K 7247/13

DRsp Nr. 2016/17909

Erlass einer Vorsteuerrückforderung wegen der Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 30.10.2009 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 12.07.2013 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; UStG § 17;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob dem Kläger eine Vorsteuerrückforderung wegen der Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages in Höhe von 65.876,00 € zu erlassen ist.