BFH - Urteil vom 30.03.2011
XI R 30/09
Normen:
UStG 1999 § 4 Nr. 14; RL 77/388/EWG ;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 29.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2756/07

Erlass eines der geänderten Rechtslage entsprechenden Umsatzsteuerbescheids durch das Finanzamt nach auf Basis der alten Rechtslage unverbindlich erteilter Auskunft gegenüber dem Steuerpflichtigen; Schaffung eines Vertrauenstatbestands seitens des Finanzamts bei einem Steuerpflichtigen durch Unterlassung eines Hinweises auf die Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrundeliegenden Rechtslage

BFH, Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen XI R 30/09

DRsp Nr. 2011/9110

Erlass eines der geänderten Rechtslage entsprechenden Umsatzsteuerbescheids durch das Finanzamt nach auf Basis der alten Rechtslage unverbindlich erteilter Auskunft gegenüber dem Steuerpflichtigen; Schaffung eines Vertrauenstatbestands seitens des Finanzamts bei einem Steuerpflichtigen durch Unterlassung eines Hinweises auf die Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrundeliegenden Rechtslage

1. Ändert sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, es sei denn, es hat anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen.2. Das Finanzamt schafft in der Regel nicht dadurch einen Vertrauenstatbestand, dass es nach Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegenden Rechtslage einen entsprechenden Hinweis an den Steuerpflichtigen unterlässt.

Normenkette:

UStG 1999 § 4 Nr. 14; RL 77/388/EWG ;

Gründe

I.

Streitig ist, ob eine Umsatzsteuerfestsetzung gegen Treu und Glauben verstößt.