BFH - Urteil vom 16.08.2001
V R 72/00
Normen:
AO § 233a ; UStG § 14 Abs. 2 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 545

Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

BFH, Urteil vom 16.08.2001 - Aktenzeichen V R 72/00

DRsp Nr. 2002/3251

Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

1. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist grds. rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat. 2. Aus Gründen sachlicher Unbilligkeit kommt ein Erlass von Nachzahlungszinsen, die durch den unterschiedlichen Entstehungszeitpunkt von Vorsteuerrückzahlung- und USt-Erstattung bedingt sind, nicht in Frage.

Normenkette:

AO § 233a ; UStG § 14 Abs. 2 § 17 Abs. 1 ;

Gründe: