I.
Streitig ist, ob Säumniszuschläge zu erlassen sind.
Der Kläger (Kl; geb. am 12.7.1943) war von Beruf selbständig tätiger Monteur (selbständig seit 1991), der beim Finanzamt ... zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt wurde. Da er immer wieder laufend veranlagte Umsatz- und Einkommensteuern schuldig blieb, wurde sein Gewerbe auf Veranlassung des Beklagten (Finanzamt -FA-) mit Bescheid der Stadt ... vom 13.12.2000 (rechtskräftig seit Februar 2001) untersagt. Nach seinen Angaben ist der Kl seit Juni 1998 nichtselbständig tätig.
Für die Jahre 1991-1997 lassen sich den abgegebenen Steuererklärungen die folgenden Einkünfte entnehmen:
Gewinne des Kl
Gesamtbetrag der Einkünfte (zusammen mit Ehefrau)
DM
DM
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