FG Hessen - Urteil vom 06.08.2003
6 K 35/01
Normen:
AO § 233a Abs. 1 ; AO § 227 ;

Erlass; Zinsen; sachliche Billigkeit; Umsatzsteuervoranmeldung - Erlass von Nachzahlungszinsen bei fehlendem Liquiditätsvorteil

FG Hessen, Urteil vom 06.08.2003 - Aktenzeichen 6 K 35/01

DRsp Nr. 2005/2542

Erlass; Zinsen; sachliche Billigkeit; Umsatzsteuervoranmeldung - Erlass von Nachzahlungszinsen bei fehlendem Liquiditätsvorteil

Entsteht durch Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 01 eine Steuernachzahlung, weil eine in den Voranmeldungen zu erfassende Lieferung nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 01, sondern erst im Jahr 02 enthalten war, ist ein Erlass der anfallenden gesetzlichen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nicht zwingend geboten, obwohl durch Zahlung der Umsatzsteuer in 02 vor Erlass der Jahreserklärung kein Liquiditätsvorteil mehr bestand.

Normenkette:

AO § 233a Abs. 1 ; AO § 227 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) zu Recht einen Antrag der Klägerin auf Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1998 in Höhe von 50,-- DM abgelehnt hat.