BFH - Urteil vom 27.07.2021
V R 3/20
Normen:
FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 21
BFH/NV 2022, 164
BStBl II 2022, 155
DB 2022, 235
DStR 2021, 2906
DStRE 2022, 59
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 19.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 193/18

Erlasszeitpunkt eines Änderungsbescheides zur UmsatzsteuerfestsetzungAblauf der regulären Festsetzungsfrist

BFH, Urteil vom 27.07.2021 - Aktenzeichen V R 3/20

DRsp Nr. 2021/18805

Erlasszeitpunkt eines Änderungsbescheides zur Umsatzsteuerfestsetzung Ablauf der regulären Festsetzungsfrist

1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 – II R 3/18, BFHE 272, 1). 2. In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung beim Bauleistenden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs bereits Festsetzungsverjährung beim Bauleistenden eingetreten ist.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 – 5 K 193/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 135 Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Umsatzsteuer-Änderungsbescheid für 2009 (Streitjahr) vom 26.03.2018 erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen wurde.