Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Beklagte mit – ihm auf der Grundlage von § 27 Abs. 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) abgetretenen – zivilrechtlichen Forderungen gegen Steuererstattungsansprüche der Klägerin aufrechnen konnte.
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