FG Münster - Urteil vom 17.06.2020
15 K 3839/17 AO
Normen:
UStG § 27 Abs. 19; AO § 47; AO § 226;
Fundstellen:
DStRE 2021, 432

Erlöschen von Steuererstattungsansprüchen infolge der erklärten Aufrechnung; Aufrechnung mit abgetretenen zivilrechtlichen Forderungen

FG Münster, Urteil vom 17.06.2020 - Aktenzeichen 15 K 3839/17 AO

DRsp Nr. 2020/11261

Erlöschen von Steuererstattungsansprüchen infolge der erklärten Aufrechnung; Aufrechnung mit abgetretenen zivilrechtlichen Forderungen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 27 Abs. 19; AO § 47; AO § 226;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Beklagte mit – ihm auf der Grundlage von § 27 Abs. 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) abgetretenen – zivilrechtlichen Forderungen gegen Steuererstattungsansprüche der Klägerin aufrechnen konnte.