FG Köln - Urteil vom 30.08.2012
12 K 1967/11
Normen:
UStG § 12 Nr 7 Buchst a;
Fundstellen:
DB 2012, 16
DStR 2013, 10
DStRE 2013, 369
ZUM-RD 2013, 43

Ermäßiger Steuersatz für Umsätze aus Autorenlesungen

FG Köln, Urteil vom 30.08.2012 - Aktenzeichen 12 K 1967/11

DRsp Nr. 2012/22814

Ermäßiger Steuersatz für Umsätze aus Autorenlesungen

Bei einer Autorenlesung aus dem eigenen Werk erbringt die Steuerpflichtige als ausübende Künstlerin eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung, die dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegt. Die Vortragende transportiert dabei mit Hilfe der Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung die Emotionen und Gedanken des Textes zum Zuhörer.

Normenkette:

UStG § 12 Nr 7 Buchst a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Umsätze aus Autorenlesungen.

Die Klägerin ist Schriftstellerin und führte im Streitjahr (2008) Lesungen aus ihrem zuvor erschienenen Buch durch.

Die Honorare für die Lesungen behandelte sie in der Umsatzsteuererklärung 2008 – ebenso wie die Erlöse aus den Buchverkäufen – als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegend.