FG Niedersachsen - Urteil vom 31.01.2008
16 K 355/06
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1076

Ermäßigter Steuersatz; Elektrofahrzeug; Regelsteuersatz - Kein ermäßigter Steuersatz für Elektroskooter

FG Niedersachsen, Urteil vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 16 K 355/06

DRsp Nr. 2008/9914

Ermäßigter Steuersatz; Elektrofahrzeug; Regelsteuersatz - Kein ermäßigter Steuersatz für Elektroskooter

Umsätze mit sog. Elektroskootern, d. h. drei- oder vierrädrigen Elektrofahrzeugen, die über eine separat bewegliche Lenksäule gesteuert werden, unterliegen dem Regelsteuersatz.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob sog. Elektroskooter nach der lfd. Nr. 51 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. unterliegen.

Der Kläger, der seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert, betreibt einen Einzelhandel mit Rehamitteln. U.a. bietet er neben elektrisch betriebenen Rollstühlen sog. Elektroskooter an. Dabei handelt es sich um drei- oder vierrädrige Elektrofahrzeuge, die über eine separat bewegliche Lenksäule gesteuert werden. Die Skooter können mit folgenden Ausstattungsvarianten versehen werden: Drehbarer Sitz, Trittbrett, Kopfstütze, Spezialsitzfläche, Überbreite mit bis 500 kg Tragkraft, Stockhalter, Halterung für Gehstützen oder Rollatoren, Infusionsständerhalter, Sauerstoff-Gerätehalter, Einhandbedienung, Einfußbedienung. Dazu besteht herstellerseitig noch die Möglichkeit, das Fahrzeug individuell im Hinblick auf eine bestimmte Behinderung umzubauen.