I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, begehrt den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) für Umsätze durch Überlassung von Bibliothekssoftware.
Die Klägerin hat für den deutschen Markt das ausschließliche Recht erhalten, die Bibliothekssoftware Z an Abnehmer zu lizenzieren, zu vermarkten und Veränderungen am Quell-Code der Software und an der Softwaredokumentation vorzunehmen. Sie hat die erworbene Software in die deutsche Sprache übersetzt und sie an die Bedürfnisse des deutschen Marktes angepasst. Die Software ist für alle Anforderungen in der Bibliotheksverwaltung geeignet, auf unterschiedlichen technischen Plattformen einsetzbar und netzwerkfähig. Der Benutzer kann mit ihrer Hilfe Katalogisierungs-, Ansetzungs-, Ausleihe-, Erwerbungs- und Benutzerkatalogarbeiten ausführen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|