I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist freiberuflicher Fotograf. Er führte selbst hergestellte Dia-Serien mit Texten und Musikpassagen gegen Entgelt vor; dabei wurden mehrere Projektoren eingesetzt, die von einem PC gesteuert die Dias in der geplanten Abfolge auf eine Leinwand übertrugen (sog. Dia-Multivisionsvorführungen). Der Kläger begehrte, seine Umsätze gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980) ermäßigt zu besteuern. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ermittelte die Umsatzsteuer nach dem allgemeinen Steuersatz. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (
Mit der Revision rügt der Kläger Verletzung materiellen Rechts.
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