BFH - Urteil vom 20.10.2021
XI R 2/21
Normen:
FGO § 135 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 469
BFH/NV 2022, 353
DStR 2022, 417
DStRE 2022, 371
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 16.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1072/19

Ermäßigter Steuersatz für die Abgabe von Speisen in einer BetriebskantinePortionierte Speisen auf Mehrweggeschirr mit MehrwegbesteckSonstige Leistung nach dem Regelsteuersatz

BFH, Urteil vom 20.10.2021 - Aktenzeichen XI R 2/21

DRsp Nr. 2022/3378

Ermäßigter Steuersatz für die Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine Portionierte Speisen auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck Sonstige Leistung nach dem Regelsteuersatz

NV: Ein Unternehmer, der in einer Betriebskantine Speisen portioniert, auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck ausgibt sowie das Geschirr und Besteck nach dessen Rückgabe reinigt, erbringt eine sonstige Leistung, die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegt.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.12.2020 – 2 K 1072/19 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 135 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob die Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt auf Grundlage eines Bewirtschaftungsvertrages seit dem Jahr 2007 eine Betriebskantine bei der X–GmbH.