Streitig ist, ob ein Produkt als „Lebensmittelzubereitung” dem ermäßigten Umsatzsteuersatz oder als „pharmazeutisches Erzeugnis” dem Regelsteuersatz der Umsatzsteuer unterliegt.
Die Klägerin entwickelt und vertreibt seit über 15 Jahren Vitalstoffpräparate, überwiegend Nahrungsergänzungsmittel und diätische Lebensmittel.
Unter anderem vertreibt sie das Produkt „P-Plus”. Hierbei handelt es sich nach der Packungsbeilage um ein „Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung der natürlichen Darmflora”. Das Produkt enthält neun probiotische Kulturen (z.B. verschiedene Milchsäurebakterien) in einer Gesamtzahl von mindestens 2 x 10 hoch 9 Koloniebildende Einheiten (KBE) je Kapsel. Dies entspricht einer Keimzahl von 5,6 x 10 hoch 9 KBE pro Gramm.
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