I.
Die Antragstellerin wird als Organträger der A GmbH beim Antragsgegner zur Umsatzsteuer veranlagt. Das Unternehmen betreibt einen Partyservice. Es liefert an Unternehmen und Privatpersonen Speisen, die mit Dienstleistungen im sogenannten "Darreichungsbereich" verbunden sein können (Ausgabe oder Servieren, Stellen und Reinigen von Tischen, Stühlen, des Geschirrs u.ä.).
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