I. Streitig ist, ob Umsätze an "Nichtlandwirte" aus einer Pensionspferdehaltung, bei der das Futter der Tiere weitgehend aus eigenem Anbau stammt, der Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG oder dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG unterliegen.
Die Antragstellerin (Astin.) betreibt auf eigenen und angepachteten Flächen eine Pferdezucht und eine - gemäß ihrem eigenen Vortrag - "umfangreiche" Pensionspferdehaltung an "Nichtlandwirte". Die Leistungen der Pensionspferdehaltung bestehen darin, die Pferde in Laufställen mit freiem Auslauf zu halten und Hufpflege zu betreiben. Die Pensionspferdehaltung erfolgt im wesentlichen mit selbst erzeugtem Futter. Zugekauft werden von der Astin. z.B. Mineralstoffe.
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