BFH vom 15.09.2021
XI R 12/21
Normen:
UStG § 12 Abs. 2; UStG § 12 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9;
Fundstellen:
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2022/02/18
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 03.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2553/16

Ermäßigter Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle, Lieferung, Sonstige Leistung, Einheitliche Leistung

BFH, vom 15.09.2021 - Aktenzeichen XI R 12/21

DRsp Nr. 2022/95966

Ermäßigter Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle, Lieferung, Sonstige Leistung, Einheitliche Leistung

Rechtsfrage: Besteuerung der Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr an Ort und Stelle Unterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr in mit Sitzgelegenheiten ausgestatteten Bäckereien mit eigenem Café bzw. in Backfilialen im Vorkassenbereich von Supermärkten dem ermäßigten Steuersatz oder handelt es sich um eine Dienstleistung, die dem Regelsteuersatz unterliegt? Das Verfahren XI R 25/19 ruhte durch Beschluss vom 29.04.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-703/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2; UStG § 12 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 15.09.2021