Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf sog. Pensionspferdehaltung bis Ende 2004 - Ermäßigter Steuersatz; Ermäßigte Umsatzsteuer; Auslegung von Verwaltungsanweisungen; Ermessen; Übergangsregelung; Pferdepflege; Pferdehaltung; Einstellen von Pferden; Halten von Vieh
FG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2007 - Aktenzeichen 1 K 3489/05 U
DRsp Nr. 2007/12864
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf sog. Pensionspferdehaltung bis Ende 2004 - Ermäßigter Steuersatz; Ermäßigte Umsatzsteuer; Auslegung von Verwaltungsanweisungen; Ermessen; Übergangsregelung; Pferdepflege; Pferdehaltung; Einstellen von Pferden; Halten von Vieh
1. Die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 9. 8.2004 (BStBl I 2004, 851) zum ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3UStG für Pferdepensionsbetriebe ist auch auf solche Leistungen anzuwenden, bei denen die Pflege der Pferde nicht durch den Pensionsbetreiber, sondern durch den Pferdebesitzer erfolgt.2. Das Pflegen ist nicht Voraussetzung des "Haltens von Vieh" i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 3UStG.