FG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2009 1 K 4986/05 U
Normen:
UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1; UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG 1999 Anl. 2 Nr. 52 Buchst. b; KN i. d. F der VO v. 28. Oktober 2002 Pos. 3926; KN i. d. F der VO v. 28. Oktober 2002 Pos. 6307; KN i. d. F der VO v. 28. Oktober 2002 Pos. 6212; KN i. d. F der VO v. 28. Oktober 2002 Pos. 9021 10; KN i. d. F der VO v. 28. Oktober 2002 Pos. 9021 19; SGB V § 128;
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für orthopädische Bandagen; Ermäßigter Umsatzsteuersatz; Orthopädische Bandagen; Maßgeblichkeit des Zolltarifs
FG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 4986/05 U
DRsp Nr. 2010/946
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für orthopädische Bandagen; Ermäßigter Umsatzsteuersatz; Orthopädische Bandagen; Maßgeblichkeit des Zolltarifs
1. Die umsatzsteuerliche Tarifierung orthopädischer Bandagen bestimmt sich allein nach dem Zolltarif (KN Pos. 9021 19 (alt) bzw. Pos. 9021 10 in der ab dem 1.1.2003 geltenden Fassung).2. Dies gilt auch bei verspäteter Anpassung der Anlage zu § 12 Abs. 2UStG an eine Änderung des KN-Codes.3. Die Anerkennung als Hilfsmittel nach § 128SGB V ist insoweit ohne Belang.4. Gelenk- und Achillessehnenbandagen aus elastischen Spinnstoffen ohne zusätzliche starre Zug-, Stütz- oder Stabilisierungselemente sind in die Position 6307 einzutarifieren. Eingearbeitete Pelotten oder biegsame Federstäbe reichen für die Einreihung unter die Pos. 9021 10 nicht aus.5. Bei Wirbelsäulenbandagen liegt eine orthopädische Vorrichtung i. S. d. KN-Code 9021 10 - in Abgrenzung zu Rückenstützgürteln der Pos. 6212 - nur vor, wenn sie zumindest einen großen Teil des Rückens bedecken, mehr als 27 cm hoch sind und über steife anatomische Stützen verfügen.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.