Die Beteiligten streiten über die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% gem. § 12 Abs. 2 UStG iVm der Anlage 2 zum UStG (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG) und der Zolltarifnummer 97.05 auf mineralogische Sammlungsstücke.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH einen Einzel- und Großhandel mit Mineralien, Zubehör und Literatur rund um Mineralien. Über die Verkaufsgegenstände gibt die Klägerin jährlich einen Katalog heraus.
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