BGH vom 23.04.1980
IVb ZR 510/80
Normen:
BGB § 1577, § 1578, § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 1980, 770
FamRZ 1980, 770, 771
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 56
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 44
LSK-FamR/Hülsmann, § 1581 BGB LS 76
LSK-FamR/Hülsmann, § 1581 BGB LS 77
NJW 1980, 2083
NJW 1980, 2083, 2084

Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die ehelichen Lebensverhältnisse aus einer Unterhaltsvereinbarung

BGH, vom 23.04.1980 - Aktenzeichen IVb ZR 510/80

DRsp Nr. 1994/5154

Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die ehelichen Lebensverhältnisse aus einer Unterhaltsvereinbarung

A. a. Die Höhe des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens ist nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. Das Steuerrecht privilegiert einzelne Einkommensarten und erkennt Aufwendungen als einkommensmindernd an, die wie Beiträge zu Kapitalversicherung, Bausparkassen oder Wohnungsbaudarlehen keine Vermögenseinbuße zum Gegenstand haben. Dem durch das steuerrechtliche Institut der Abschreibung pauschal berücksichtigten Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspricht oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages.