Der Umsatzsteuerbescheid vom 4. Oktober 2012 und die hierzu ergangene Einspruch Entscheidung vom 19. Februar 2014 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Streitig ist, ob der Kläger für das Streitjahr 2010 die Kleinunternehmerregelung nach §
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2010 steuerbare, der Differenzbesteuerung gemäß §
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