Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Dezember 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb in 2007 zwei mit Wohn– und Geschäftshäusern bebaute Grundstücke. Auf den Außenflächen dieser Grundstücke befanden sich neben den Gebäuden PKW-Stellplätze. Die Klägerin vermietete Flächen zum Teil nach § 4 Nr. 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuer-frei und zum Teil aufgrund von Verzichtserklärungen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 UStG steuerpflichtig.
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