I.
Die Parteien haben am 28. März 1968 die Ehe geschlossen. Auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 12. Dezember 1985 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) hat das Amtsgericht die Ehe vor Durchführung des Versorgungsausgleichs vorab durch (rechtskräftiges) Urteil vom 15. Mai 1986 geschieden.
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